Mittwoch, 7. November 2007

KASTENSYSTEM in Nepal: So kann es doch NICHT WEITER GEHEN!

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Ein Video von örtliche Demonstrationen gegen Kastensystem in Nepal und eine Fotoausstellung in Freiburg über Nepal Dalit


Donnerstag, 18. Oktober 2007

Unterstützen sie bitte die Initiative gegen Kastensystem in Nepal

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir sind eine Intiativgruppe der ,,Internationale Kampagne gegen Kastendiskriminierung in Nepal" die sich gegen das Kastensystem in Nepal engagieren. Wir rufen dazu auf, den "Unberührbaren Menschen" in Nepal jede mögliche Solidarität zukommen zu lassen.

In Nepal hat in letzten Monaten eine Wahl (Constitutional Assembly) stattgefunden. Jetzt wird es eine neue nepalesche Verfassung geben. Die Staatsform des Landes wird hoffentlich von der Monarchie zur Republik geändert. Sollte es keine internationalen Einwände geben, wird jedoch das ,,Kastensystem in Nepal trotzdem noch erhalten bleiben und die so genannten "Unberührbaren" , der vierten Kaste ( Dalits ), werden immer noch keinen Fortschritt erlangen. Bisher dürfen die Dalits nicht einmal den Dorfbrunnen benutzen, während es dem Vieh und den Hunden erlaubt ist. Es gibt kaum einen 'Unberührbaren ( Dalit )', der nicht von diskriminierenden und traumatisierenden Erlebnissen berichten könnte. Unberührbare dürfen nicht im selben Teich baden wie höherkastige Leute. Zu den traditionellen Jobs, die von 'Unberührbaren' ausgeführt werden, zählt alles, was Brahmanen (die oberste Kaste) und andere Höherkastige als unrein betrachten; zum Beispiel das Reinigen von Toiletten, das Entsorgen von Kadavern, etc.


Die Lebensumstände der 'Unberührbaren ( Dalits )' sind nicht menschenwürdig und aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, bei unsere Briefaktion für die Abschaffung des Kastensystem mit zu machen und so mit die internationale Solidarität für die 'Unberührbaren ( Dalit )' auszudrücken.
Um die Briefaktion teil zu nehmen, bitte klicken sie an
die Briefaktion Methode:

Den Brief für Nepalese Regierung (gegen Kastendiskriminierung )


(Deutsche Übersetzung für Sie zur Kenntnis ):



An
Legislature-Parliament, Parliament House,
C/O Weekly Nepal(Association of weekly Newspaper Journalists)
Post box no: 2074 Baneshwor
Kathmandu Nepal


Subjekt:- Förderung der Unteren Kaste Nepal

Sehr geehrte Vertreter der nepalesischen Staatsregierung und Interessensvertreter des nepalesischen Bevölkerung,
das in Nepal traditionell vorherrschende, geburtsrechtlich bestimmte Kastensystem bedeutet für die Vertreter der untersten der vier Kasten, ca. ein Viertel der Bevölkerung, daß jetzt gesetzlich verankert ist daß sie öffentliche Rechte ebenso wie die Vertreter anderer Kasten gesetzlich wahrnehmen dürfen – aber dieses Rechtsverständnis wird gesellschaftlich nicht umgesetzt.
Gesellschaftlich nicht akzeptiert wird beispielsweise, wenn Vertreter der vierten Kaste religiöse und öffentliche Einrichtungen und private Gaststätten betreten würden. Die Diskriminierung im gesellschaftlichen Alltag geschieht zum Beispiel auch bei der Einnahme von Mahlzeiten in den Schulen. Trotz staatlicher Regelungen sind somit Menschen der vierten Kaste weiterhin de facto nicht zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur individuellen wirtschaftlichen Entwicklung befähigt. Ein Wechsel bzw. Aufstieg in eine andere, höhere Kaste ist nicht möglich.
Da auch nach dem Regierungswechsel im Jahr 2006 von der Monarchie zur neuen Staatsform dieses traditionelle Kastensystem aufrecht erhalten blieb und bleibt...
Mehr...

Brief für die Deutsche Regierung (gegen Kastendiskriminierung ):

Bundeskanzleramt
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin


Sehr geehrte Frau Merkel,

mit diesem Schreiben an Sie als Bundeskanzlerin möchte ich gemeinsam mit einer Gruppe von Vertreter/innen des Landes Nepal den Aufruf zur politischen Förderung der vierten Kaste (der ‚Unberührbaren ( Dalit )’) in Nepal unterstützen.
Das in Nepal traditionell vorherrschende, geburtsrechtlich bestimmte Kastensystem bedeutet theoretisch für die Vertreter der untersten der vier Kasten, ca. einem Viertel der Bevölkerung, dass sie öffentliche Rechte, ebenso wie die Vertreter anderer Kasten, wahrnehmen dürfen. Dieses Rechtsverständnis wird gesellschaftlich aber nicht umgesetzt. Gesellschaftlich nicht akzeptiert wird beispielsweise, wenn ‚Unberührbare’ religiöse und öffentliche Einrichtungen und private Gaststätten betreten. Trotz staatlicher Regelungen sind somit Menschen der vierten Kaste weiterhin de facto nicht zur gesellschaftlichen Teilhabe und zur individuellen wirtschaftlichen Entwicklung befähigt. Ein Aufstieg in eine andere, höhere Kaste ist nicht möglich.... mehr zu lesen ... .


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